Breitband-Internet - Teil 1
Die Gemeinde Issigau beteiligt sich am neuen Förderprogramm des Freistaates Bayern. Ziel des Förderprogrammes ist es, eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.
Auf diesen Seiten informieren wir über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.
Förderschritt 8:
Fördersteckbrief (21.03.2016)
Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Nr. 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) sowie die Karte der finalen Erschließungsgebiete können unter folgenden Links eingesehen werden:
Förderschritt 7:
Kooperationsvertrag (18.03.2016)
Am 18.03.2016 hat Herr Dieter Gemeinhardt, Erster Bürgermeister der Gemeinde Issigau und Herr Peter Hornfischer, Geschäftsführer der Thüga MeteringService GmbH den Kooperationsvertrag für den Breitbandausbau in der Gemeinde Issigau unterzeichnet.
Zeitgleich fand auch die Unterzeichnung des Kooperationsvertrages für die Stadt Lichtenberg (ebenfalls Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg) für den Breitbandausbau statt.
Die Stellungnahme der Gemeinde Issigau bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie) finden Sie unter nachstehendem Link:
Förderschritt 6:
Zuwendungsbescheid (29.02.2016)
Der Gemeinde Issigau ist am 29.02.2016 von der Regierung von Oberfranken der Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern ausgestellt worden.
Die Bescheide für die beiden Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg (Stadt Lichtenberg und Gemeinde Issigau) wurden am 29.02.2016 an den 3. Bürgermeister der Stadt Lichtenberg, Herrn Thomas Seelbinder überreicht.
Förderschritt 5:
Auswahlverfahren Ergebnis (01.10.2015)
Die Gemeinde Issigau hat im Rahmen des Auswahlverfahrens eine Entscheidung nach Nr. 5.6 BbR getroffen.
Diese Auswahlentscheidung kann im nachfolgenden Dokument eingesehen werden.
Förderschritt 4:
Auswahlverfahren Bekanntmachnung (11.02.2015)
Die Gemeinde Issigau führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14) durch.
Die Angebote sind bis zum 23.04.2015 einzureichen.
Bitte beachten Sie als Bieter für das Auswahlverfahren die interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Lichtenberg http://www.stadt-lichtenberg.de/rathaus/Breitbandausbau,6/.
Die Unterlagen zum Auswahlverfahren sind nachfolgend zum Download bereitgestellt.
Förderschritt 3:
Markterkundung Ergebnis (06.02.2015)
Gemäß der Breitbandrichtlinie (BbR), in Kraft getreten am 09.07.2014, hat die Gemeinde Issigau vom 19.08.2014 bis zum 01.10.2014 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Die Veröffentlichung hierzu erfolgte auf der Homepage der Gemeinde Issigau und auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet-in-bayern.de.
Zusätzlich wurden mit dem Schreiben vom 19.08.2014 alle im Erschließungsgebiet vorhandenen Netzbetreiber im Rahmen der Markterkundung individuell zu ihren Ausbauplänen befragt.
Die Ergebnisse der Markerkundung sind im nachfolgenden Dokument beschrieben:
pdf-datei: Ergebnis der Markterkundung (pdf)
Förderschritt 2:
Markterkundung Bekanntmachung (18.08.2014)
Die Gemeinde Issigau veröffentlicht gem. Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie ein Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.
Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussinhaber in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.
Die Gemeinde Issigau bittet daher mit dem hier als pdf hinterlegten Aufruf alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 01.10.2014 an der Markterkundung zu beteiligen.
Förderschritt 1:
Ist-Versorgung (18.08.2014)
Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.